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Einleitung

Für den Verbund der Rheinischen Stiftung ist die eigene Unabhängigkeit von größter Bedeutung. Wir unterstützen und gehen Beziehungen zu Dritten ein, wenn diese dazu beitragen, die Ziele des Verbundes voranzubringen. Dies kann sowohl in ideeller wie auch in finanzieller Form erfolgen. Dadurch darf die Unabhängigkeit aber nicht berührt werden. Bei berechtigter Vermutung oder im Zweifel, dass Dritte inhaltlichen Einfluss ausüben wollen oder die Unabhängigkeit gefährdet sein könnte, wird keine Zusammenarbeit mit Dritten entstehen bzw. eine solche umgehend beendet. Nachstehende Richtlinien sind als Leitfaden zu sehen.

1. Allgemeine Grundsätze

Die jeweilige Geschäftsleitung vergewissert sich der Rechtmäßigkeit von Spenden natürlicher sowie juristischer Personen, insbesondere wenn diese sehr hoch sind und/oder es sich um ein Vermächtnis handelt. Wenn der Ursprung der Gelder zweifelhaft ist, lehnt die Geschäftsleitung die Annahme der Spende ab.

Die Stiftung und ihre Tochtergesellschaften wahren den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern und bekennen sich zur Einhaltung der freiheitlich- demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und zur Beachtung der folgenden in der Selbstverpflichtung des Deutschen Fundraising Verbandes e. V. benannten Regeln (siehe unterstehend)


Bei Sponsoring-Vereinbarungen ist stets darauf zu achten, dass eine inhaltliche Einflussnahme durch den Sponsor ausgeschlossen ist und die im Zuge einer Sponsoringvereinbarung gewährten Gegenleistungen durch die Stiftung oder die Gesellschaften den jeweils geltenden steuerlichen Voraussetzungen entsprechen.

2. Ethische Richtlinien - Fundraising

Die Rheinische Stiftung ist Mitglied im Deutschen Fundraising Verband e. V. (DFRV) und hat sich damit offiziell den Ethikrichtlinien seiner Mitglieder:innen und der Charta der Spendenrechte verpflichtet. Diese haben Gültigkeit auch für alle Gesellschaften im Verbund der Rheinischen.

So wird gegenüber den Spendenden volle Transparenz und Sorgfalt im Umgang mit Spendengeldern gewährleistet.

Nachfolgend können die Richtlinien eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden:

3. Überprüfen von Spenden

Grundsätzlich werden Spenden, die über den Wert von 5.000,00 Euro hinausgehen, überprüft. Die Stiftung behält sich vor, in bestimmten Fällen Spenden abzulehnen. Spenden an die Verbundgesellschaften, die die vorgenannte Höhe überschreiten, unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stiftung in ihrer Funktion als Gesellschafterin. Die Stiftung behält sich ferner das Recht vor auszuwählen, wen sie als Sponsoring- und Kooperationspartner:in anerkennt. Diese werden unter anderem auf Grundlage der Ethikrichtlinien des DFRV betrachtet, die gleichermaßen für die Verbundgesellschaften gelten. Nicht erwünscht sind Partner:innen aus den n Bereichen:

  • Tabak-/Alkoholindustrie sowie andere Rauschmittel (Drogen)
  • Waffen- und Rüstungsindustrie
  • Fördernde, die in politischen Kontexten agieren (z. B. Parteispenden)
  • Fördernde, die im religiösen Kontext agieren
  • Branchen, die unserer rechtsstaatlichen Ordnung entgegenstehen, inhuman handeln und Mensch und Natur ausbeuten

4. Bild- und Tonrechte

Wir informieren die von uns geförderten gemeinnützigen Organisationen/Begünstigte und Kooperationspartnerinnen darüber, dass wir Bild- und Tonmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung verwenden. Wir klären sie über die Vertriebskanäle auf, holen das schriftliche Einverständnis für eine Veröffentlichung ein und achten auf eine wahrheitsgemäße, sachgerechte Darstellung.

5. Datenschutz und Datenmanagement

  • Die Stiftung entspricht den Wünschen von Spendenden und Fördernden, wenn diese keine weitere Post der Organisation erhalten wollen. Es wird ein entsprechender Vermerk in der Datenbank vorgenommen. Dies beinhaltet auch, dass keine weiteren Veröffentlichungen stattfinden werden.
  • Die Namen und Adressen von Spendenden und Fördernden werden nicht an Dritte weitergegeben, verkauft oder vermietet.