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Einleitung

Der Rheinischen Stiftung ist die eigene Unabhängigkeit von größter Bedeutung. Wir unterstützen und gehen Beziehungen zu Dritten ein, wenn diese dazu beitragen, die Ziele der Stiftung voranzubringen. Dadurch darf die Unabhängigkeit aber nicht berührt werden. Bei berechtigter Vermutung oder im Zweifel, dass die Unabhängigkeit der Stiftung gefährdet sein könnte, wird keine Zusammenarbeit mit Dritten entstehen bzw. eine solche beendet. Nachstehende Richtlinien sind als Leitfaden zu sehen.

1. Allgemeine Grundsätze

Die Geschäftsleitung vergewissert sich der Rechtmäßigkeit von Spenden natürlicher Personen, insbesondere wenn diese sehr hoch sind und/oder es sich um ein Vermächtnis handelt. Wenn der Ursprung der Gelder zweifelhaft ist, lehnt die Geschäftsleitung die Annahme der Spende ab.

Die Stiftung wahrt den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch Wirtschaftsprüfende und bekennt sich zur Einhaltung der freiheitlich- demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und zur Beachtung der folgenden in der Selbstverpflichtung des Deutschen Fundraising Verbandes e. V. benannten Regeln (siehe unterstehend).

2. Ethische Richtlinien - Fundraising

Die Rheinische Stiftung ist Mitglied im Deutschen Fundraising Verband e. V. (DFRV) und hat sich damit offiziell den Ethikrichtlinien seiner Mitglieder:innen und der Charta der Spendenrechte verpflichtet.

So garantiert die Stiftung gegenüber ihren Spendenden volle Transparenz und Sorgfalt im Umgang mit Spendengeldern.

Nachfolgend können die Richtlinien eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden:

3. Überprüfen von Spenden

Grundsätzlich werden Spenden, die über den Wert von 5.000,00 Euro hinausgehen, überprüft. Die Stiftung behält sich vor, in bestimmten Fällen Spenden abzulehnen. Die Stiftung behält sich ferner das Recht vor auszuwählen, wen sie als Kooperationspartner:in anerkennt, diese werden unter anderem auf Grundlage der Ethikrichtlinien des DFRV betrachtet. Nicht erwünscht sind Kooperationspatner:innen aus den Bereichen:

  • Tabak-/Alkoholindustrie sowie andere Rauschmittel (Drogen)
  • Waffen- und Rüstungsindustrie
  • Fördernde, die in politischen Kontexten agieren (z. B. Parteispenden)
  • Keine Organisation und/oder Branche, die unserer rechtsstaatlichen Ordnung entgegensteht, inhuman handelt und somit Mensch und Natur ausbeutet (u. a. Kinderarbeit, Prostitution, Raubbau an der Natur)

4. Bild- und Tonrechte

Wir informieren die von uns geförderten gemeinnützigen Organisationen/Begünstigte und Kooperationspartnerinnen darüber, dass wir Bild- und Tonmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung verwenden. Wir klären sie über die Vertriebskanäle auf, holen das schriftliche Einverständnis für eine Veröffentlichung ein und achten auf eine wahrheitsgemäße, sachgerechte Darstellung.

5. Datenschutz und Datenmanagement

  • Die Stiftung entspricht den Wünschen von Spendenden und Fördernden, wenn diese keine weitere Post der Organisation erhalten wollen. Es wird ein entsprechender Vermerk in der Datenbank vorgenommen. Dies beinhaltet auch, dass keine weiteren Veröffentlichungen stattfinden werden.
  • Die Namen und Adressen von Spendenden und Fördernden werden nicht an Dritte weitergegeben, verkauft oder vermietet.